Rechtsprechung
OLG Koblenz, 06.11.2015 - 10 U 354/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Gewährleistung bei Kauf eines Rumpfmotors für einen PKW Porsche Cayman S
- IWW
BGB §§ 280 Abs. 1, 284, 322, 323 Abs. 1 und 2, 434, 437 Nr. 2, 440; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gekauften Rumpfmotor für einen Pkw Porsche
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 434; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440
Gewährleistungsrechte beim Kauf eines gebrauchten Rumpfmotors für einen Sportwagen L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gekauften Rumpfmotor für einen Pkw Porsche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck-blog (Kurzinformation)
Sachmangel ohne Mangel? Geht bei einem Sportwagenmotoren für Porsche Cayman schon!
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen gekauften Rumpfmotor
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sachmangel eines gebrauchten Kfz-Rumpfmotors
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sachmangel eines gebrauchten Kfz-Rumpfmotors
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.02.2014 - 15 O 295/13
- OLG Koblenz, 06.11.2015 - 10 U 354/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 1361
- NZV 2016, 521
- VersR 2016, 198
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 01.04.2010 - 2 U 1120/09
Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Mängeln eines Pkw
Auszug aus OLG Koblenz, 06.11.2015 - 10 U 354/14
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt (…§ 440 S. 1, S. 2 BGB ; vgl. hierzu OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. April 2010 i. V. m . Zurückweisungsbeschluss vom 29. April 2010 - 2 U 1120/09 - NJW-RR 2010, 1501 ff.).